Transparente Politik
Die Mitglieder des Rates der Stadt Schwerte sind ausschließlich ehrenamtlich tätig. Für ihre Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung, die das Land NRW in der Entschädigungsverordnung einheitlich festgelegt hat. Sie gilt für alle auf kommunaler Ebene in Nordrhein-Westfalen wirkenden Mandatsträger. Die Finanzmittel dafür haben die Kommunen bereit zu stellen. Darüber hinaus entsendet der Rat Mitglieder in Gremien der Beteiligungen des Stadt Schwerte (zum Beispiel Aufsichtsräte, Gesellschafterversammlungen). Hierfür werden zum Teil auch Aufwandsentschädigungen gezahlt.
Den Mitgliedern der SPD-Fraktion Schwerte ist Transparenz auch mit Blick auf die Aufwandsentschädigungen wichtig. Daher finden Sie in der folgenden Übersicht (Stand: 26.09.2023) eine Auflistung der mandatsbezogenen Aufwandsentschädigungen sowie der entsprechenden Aufwandsentschädigungen in den Beteiligungen.